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Wörterbuch: Oberstleutnant

Oberstleutnant

Oberst|leut|nant (Substantiv) der, die ~e

bezeichnet den Stabsoffizier zwischen dem Major und dem Oberst. In der Marine bezeichnet es den Fregattenkapitän.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verteidigung / Beamtenrecht

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