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Wörterbuch: Oberstleutnant
Oberst|leut|nant (Substantiv) der, die ~eOberstleutnant
bezeichnet den Stabsoffizier zwischen dem Major und dem Oberst. In der Marine bezeichnet es den Fregattenkapitän.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verteidigung / Beamtenrecht
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