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Wörterbuch: Oberst
Oberst (Substantiv) der, die ~eOberst
bezeichnet die höchste Rangstufe der Stabsoffiziere. In der Marine ist das der Kapitän zur See. Der Oberst hat das Abitur und ein erfolgreich absolviertes Studium.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verteidigung / Beamtenrecht
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