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Wörterbuch: Korrespondenzanwalt

Korrespondenzanwalt

Kor|res|pon|denz|an|walt (Substantiv) der, die ~anwälte 

  • Ein Rechtsanwalt, der am Wohnsitz einer Partei tätig ist wird als Korrespondenzanwalt bezeichnet. Er wählt einen Prozessbevollmächtigten aus, der dann die Partei in einen Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht vertritt. Bei großen Entfernungen zwischen Wohnsitz und Gericht wird aus Kostengründen oft ein Prozessbevollmächtigter benannt, der am Sitz des Gerichts tätig ist und die Partei vertritt. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zivilprozessrecht

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