(Seite zurück:Klausel)
Wörterbuch: Kodifikation
Kodifikation
Ko|di|fi|ka|tion (Substantiv) die
- Unter einer Kodifikation versteht man Rechtsnormen, die ein Rechtsgebiet möglichst umfassend und erschöpfend in einem Gesetz zusammenfassen und regeln. Das Bestreben nach einer umfassenden Regelung führt zu einem mitunter sehr hohen Abstraktionsniveau der Normen und erschwert bisweilen das Verständnis. (z.B. BGB) [@]
(Nächste Seite:Kodizill)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü