Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Kardinalpflichten)

Wörterbuch: Kassation

Kassation

Kas|sa|tion (Substantiv) die, die ~en

  • lat. cassare = kassieren

  • Erläuterung: ist die Aufhebung eines Urteils auf ein Rechtsmittel. Anders als bei der Revision prüft das Kassationsgericht nur die von der Partei erhobene, konkrete Rüge. Das Gericht darf im Rechtsstreit nicht selbst entscheiden, sondern muss diesen an die Vorinstanz zurückverweisen, zur erneuten Entscheidung. Das System der Kassation wird in beispielsweise in Frankreich genutzt. [@]

  • Rechtsgebiet: Prozessrecht

(Nächste Seite:kassatorisches Urteil )

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis