Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:UrheberRG)

Wörterbuch: Urkunde

Urkunde

Ur|kun|de (Substantiv) die, die ~n

ist eine schriftlich festgehaltene Gedankenerklärung und ein Beweismittel. Sie ist im Prozessrecht und im Strafrecht von besonderer Bedeutung
[juristi.kon] Urkunde (Strafrecht)

(Nächste Seite:Urkundenfälschung)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis