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Wörterbuch: Popularklage

Popularklage

Po|pu|lar|kla|ge (Substantiv) die, die ~n

  • Erläuterung: Popularklagen können von jedem bei Gericht erhoben werden, ohne dass man selbst in seinen eigenen Rechten betroffen sein muss. Nach dem geltenden deutschen Recht ist die Popularklage im Patent- und Markenrecht sowie nach einigen Landesverfassungen zulässig. Ansonsten sind sie regelmäßig ausgeschlossen, da Popularklagen zu einer Überlastung der Justiz führen. [@]

  • Rechtsgebiet: Prozessrecht

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