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Wörterbuch: Parteiverfahren

Parteiverfahren

Par|tei|ver|fah|ren (Substantiv) das, die

  • Erläuterung: Beim Parteiverfahren obliegt die Zusammenstellung der Urteilsgrundlagen den Parteien, etwa dem staatlichen oder privaten Kläger und dem Angeklagten. Das unparteiische Gericht trifft die Entscheidung (Urteil). In Deutschland wird der Zivilprozess als Parteiverfahren geführt; USA, UK [@]
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht

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