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Wörterbuch: Nötigung

Nötigung

Nö|ti|gung (Substantiv) die, die ~en

  • Erläuterung: ist der durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder körperlicher Gewalt ausgeübter Zwang auf einen anderen um von den anderen eine Handlung, ein Dulden oder das Unterlassen einer Handlung zu erhalten. Die Nötigung ist als Vergehen strafbar (bis 3 Jahre Feiheitsstrafe, in schweren Fällen bis 5 Jahre), wenn der angestrebte Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist ebenfalls strafbar. [@]

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