Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Mordlust)
Wörterbuch: Mordmerkmal
Mord|merk|mal (Substantiv) das, die ~eMordmerkmal
Erläuterung: bezeichnet die in § 211 Abs. 2 StGB genannten Tatbestandsvoraussetzungen.
[juristi.kon] Mordmerkmal
(Nächste Seite:Mot.)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion