Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Strafprozessordnung)
Wörterbuch: Strafrecht
Straf|recht (Substantiv) das, [kein Plural]Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Normen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis Personen, die gegen geltende Normen verstoßen, zu bestrafen. Es ist Teil des Öffentlichen Rechts, wird aber als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt. Das Strafrecht gliedert sich in das materielle Strafrecht (StGB), formelles Strafrecht (StPO) und die Kriminologie.
Rechtsgebiet: Strafrecht
(Nächste Seite:Strafrechtler)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion