Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Richter)
Wörterbuch: Richterin
Rich|ter|in (Substantiv) die, die ~nenRichterin
Juristin, der aufgrund öffentlich-rechtlicher Befugnis Recht sprechen darf
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht
(Nächste Seite:Richtlinien)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion