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Wörterbuch: Rechtsmittelbelehrung
Rechts|mit|tel|be|leh|rung (Substantiv) die, die ~en Rechtsmittelbelehrung
Belehrung der Parteien eines Rechtsstreites bzw. Verfahrens zu den möglichen Rechtsmitteln (z.B. Berufung, Revision ect.)
Prozessrecht
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