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Wörterbuch: Tatbestandsseite

Tatbestandsseite

Tat|be|stands|sei|te (Substantiv) der, die ~n

bezeichnet in einer Rechtsnorm den Teil des Textes, der die Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsfolge enthält, der Begriff wird gern in der Ausbildungsliteratur (Zivilrecht) genutzt
Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff

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