Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Tatbestand)
Wörterbuch: Tatbestandsseite
Tat|be|stands|sei|te (Substantiv) der, die ~nTatbestandsseite
bezeichnet in einer Rechtsnorm den Teil des Textes, der die Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsfolge enthält, der Begriff wird gern in der Ausbildungsliteratur (Zivilrecht) genutzt
Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff
(Nächste Seite:Tätigkeitsschwerpunkt)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion