Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Rechtsverordnung)

Wörterbuch: Rechtsvertreter

Rechtsvertreter

Rechts|ver|tre|ter (Substantiv) der, die

meint den staatlich zugelassenen Vertreter in Rechtsangelegenheiten, z.B. Anwalt

(Nächste Seite:Rechtsvorschlag)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis