Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Strafantrag)

Wörterbuch: Strafanzeige

Strafanzeige

Straf|an|zei|ge (Substantiv) die, die Strafanzeigen

ist die Mitteilung auf Verdacht eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Die Strafanzeige kann von jedem gestellt werden.
Rechtsgebiet: Strafprozessrecht

(Nächste Seite:Strafe)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis