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Wörterbuch: Übereignung

Übereignung

Über|eig|nung (Substantiv) die, die Übereignungen


  • Erläuterung: ist die Übertragung des Eigentums durch Einigung und Übergabe bei beweglichen Sachen bzw. durch Auflassung und Eintragung bei Grundstücken. [@]


  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht §§ 929 ff BGB

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