Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:repartieren)
Wörterbuch: Replik
Re|plik (Substantiv) die, die ReplikenReplik
ist die Antwort des Klägers auf die Beklagtenschrift
Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht
(Nächste Seite:Revision)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion