Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Richterin)

Wörterbuch: Richtlinien

Richtlinie

Richt|linie (Substantiv) die, die ~n

Richtlinien sind verwaltungsinterne generell abstrakte Handlungsanweisungen an Amtswalter ohne Rechtssatzqualität nach außen.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - allgemeines Verwaltungsrecht

(Nächste Seite:RiLG)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis