Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:SachBezV)

Wörterbuch: Sache

Sache

Sache (Substantiv) die

Erläuterung: jeder körperliche Gegenstand (§ 90 BGB)
Rechtsgebiet: Zivilrecht

(Nächste Seite:SachenR-DV)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis