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Wörterbuch: k.k.
k.k. (Abkürzung)k.k.
kaiserlich - königlich, bezeichnete während der österreichisch-ungarischen Monarchie die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der seit dem Jahre 1867 in zwei Reichshälften aufgeteilten Doppelmonarchie. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel König von Böhmen, der in Personalunion ebenfalls vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
Rechtsgebiet: Rechtsgeschichte
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