Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Nötigung)

Wörterbuch: Notwehr

Notwehr

Not|wehr (Substantiv) die

Erläuterung: ist bezeichnet die rechtfertigende Abwehr eines Angriffs
Rechtsgebiet: Strafrecht

(Nächste Seite:NStZ)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis