Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Rechtsauslegung)

Wörterbuch: Rechtsbehelf

Rechtsbehelf

Rechts|be|helf (Substantiv) die

  • Erläuterung: bezeichnet ein Gesuch, durch welches behördliche oder gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Rechtsbehelfe sind: Einspruch, Widerspruch, Gegenvorstellung, Erinnerung, Rechtsmittel [@]


  • Rechtsgebiet: Prozessrecht, Öffentliches Recht

(Nächste Seite:Rechtsbehelfsbelehrung)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis