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Wörterbuch: Tatbestand

Tatbestand

Tat|be|stand (Substantiv) der, die Tatbestände

  • bezeichnet in einer Rechtsnorm den Teil des Textes, der die Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsfolge enthält. Er ist die Summe der Voraussetzungen einer Norm, bei deren Vorliegen die genannte Rechtsfolge eintritt. Es wird zwischen objektiven und subjektiven Tatbestand unterschieden. [@]

  • Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff

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