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Gesetzestexte: § 26 StGB Anstiftung
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Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.§ 26 StGB Anstiftung
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Anstiftung
Abstiften
agent provocateur
Bestimmen
Kettenanstiftung
[Schemati] Anstiftung
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