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Wörterbuch: Nebenstrafrecht

Nebenstrafrecht

Ne|ben|straf|recht (Substantiv) das

  • bezeichnet alle Straftatbestände, die nicht im Strafgesetzbuch stehen. Solche Tatbestände finden sich unter anderem im Aktiengesetz, im UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) oder im Wehrstrafrecht. [@]
  • Rechtsgebiet: Strafrecht

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