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Wörterbuch: Natur der Sache

Natur der Sache

"Natur der Sache"

  • Erläuterung: In der Rechtsmethodologie versteht man darunter das von ihr eigene Wesen einer Sache. Die Natur der Sache dient als Begründung für eine einleuchtende, sich selbst erklärende Rechtsfolge. (Der Begriff "Natur der Sache" wird auch gern von Juristen genutzt, wenn ihnen ein Argument fehlt...) [@]


  • Rechtsgebiet: allgemeiner Rechtsbegriff

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