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Latein: ne bis in idem
ne bis in idem
 | lateinischer Fachbegriff - Strafrecht - Strafprozessrecht |
- Erläuterung: Strafklageverbrauch (Verbot der Mehrfachverfolgung): Niemand darf wegen derselben Tat zweimal verurteilt oder vor Gericht gestellt werden. Der Strafanspruch des Staates ist "verbraucht", wenn über strafrechtlichen Vorwurf gegen den Beschuldigten rechtskräftig entschieden wurde. Durch ein rechtskräftiges Strafurteil wird ein Verfahrenshindernis begründet, unabhängig, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch enthalten ist. Der Grundsatz ist heute im Grundgesetz Art. 103 Abs. 3 GG verankert. In engen Grenzen kann dieses Prinzip zu Ungunsten des Angeklagten durchbrochen werden mit der Möglichkeit, Verfahren wieder aufzunehmen, § 362 StPO.
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§ 362 StPO
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