Latein: da mihi factum, dabo tibi ius
da mihi factum, dabo tibi ius
 | Rechtsgebiet: lateinischer Begriff - allgemeines Prozessrecht |
- Übersetzung: »gib´ mir die Fakten, ich werde dir das Recht geben«.
- Erläuterung: Im Kern handelt es sich um ein Privileg des Richters. Die Parteien haben dem Richter nur den Sachverhalt darzulegen, nicht aber die Rechtsanwendung – "das Gericht kennt das Gesetz". Die Prozessordnungen (ZPO, VwGO ect.) sehen vor, dass dem Gericht die Gesetzesanwendung obliegt. Fällt der Spruch vor Gericht, so weiß jeder Anwalt, das er sich nun zurück zu halten hat.
(Nächste Seite:datio ob rem)
Aktuelle Meldungen
MeinRechtsportal - Menü
MeinRechtsportal - Service
Neu auf MeinRechtsportal
Menü