Kennen Sie Ihr Recht?

Wörterbuch: unterlassen

(Seite zurück:Unterhaltsrecht)

unterlassen

un|ter|las|sen (Verb)

ist strafbar, wenn man eine Pflicht zum Handeln hatte
Rechtsgebiet: Strafrecht

(Nächste Seite:Unterlassungsdelikt)

Kontakt zur Redaktion

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Neu auf MeinRechtsportal