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Wörterbuch: konstitutiv

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konstitutiv

kon|sti|tu|tiv (Adjektiv) 

  • Erläuterung: heißt begründend und ist der Gegensatz zu deklaratorisch. Ein konstitutiver Rechtsakt begründet erst eine Rechtsfolge. Nachdem der Rechtsakt "ausgeführt" wird, tritt die Rechtsfolge ein. [@]


  • Rechtsgebiet: Zivilrecht

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