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Wörterbuch: Kodizill

Kodizill

Ko|di|zill (Substantiv) das

  • Erläuterung: war im römischen Recht, genauso wie im heutigen österreichischen Recht die letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung oder Enterbung enthält, dafür aber andere Anordnungen. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Erbrecht § 553 ABGB (Österreich)

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