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[juristi.kon]Rechtsgeschichte

ist die Lexikalische Sammlung der Rechtsgeschichte. Die Rechtsgeschichte zeigt als Teil der allgemeinen Kulturgeschichte oder der Menschheitsgeschichte die Rechtsbildung und -entwicklung auf.

 

[juristi.kon]Rechtsgeschichte

  • Fachbegriffe aus vielen Bereichen der Geschichte: von der römischen Rechtsgeschichte, über das Mittelalter bis zur neueren Rechtsgeschichte bis 1990 umfasst die Sammlung das Wissen vieler Generationen.
  • Rechtsbegriffe, aber auch Institutionen werden erläutert. Der Zusammenhang zur Gegenwart wird dargestellt.
  • nach dem Standard der Lexikalischen Sammlungen
  • die Zahl der Begriffe ist unbegrenzt, Begriffe, die fehlen bestellen Sie einfach bei der Redaktion 
  • persönlich & direkt - der Draht zur Redaktion

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