Kennen Sie Ihr Recht?

Wörterbuch: Swing

(Seite zurück:Swapsatz)

Swing

Swing (Substantiv) der,

  • ist die im Rahmen bilateraler Handels- und Zahlungsabkommen vereinbarte Kreditlinie, bis zu der sich das mit seinen Lieferungen im Rückstand befindliche Land verschulden darf. [@]

  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Völkerrecht - Kreditrecht

(Nächste Seite:Synallagma)

Kontakt zur Redaktion

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Neu auf MeinRechtsportal