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Wörterbuch: Rabattkartell

Rabattkartell

Ra|batt|kar|tell (Substantiv) das, die ~e 

  • ist ein Zusammenschluss von Unternehmen zur Gewährung von Rabatten bei der Lieferung von Waren. Beschlüsse und Verträge des Kartells sind wirksam, wenn die Rabatte ein echtes Leistungsentgelt darstellen und nicht zu einer nicht gerechtfertigten unterschiedlichen Behandlung von Wirtschaftsstufen oder Abnehmern der gleichen Wirtschaftsstufe führen, die gegenüber den Lieferanten die gleiche Leistung erbringen. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Vertragsrecht / gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - § 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

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