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Wörterbuch: Internetrecht

Internetrecht

In|ter|net|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern fasst verschiedene Rechtsgebiete zusammen, die sich mit dem Internet beschäftigen: Kauf-, Dienst-, Fernabsatz-, Telekommunikations-, Medienrecht usw. [@]
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht / Zivilrecht
  • Telemediengesetz 

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