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Wörterbuch: WestVermZuführV

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WestVermZuführV

WestVermZuführV (Abkürzung) die

  • Verordnung über die Zuführung von Mitteln nach dem Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen für Zwecke des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes

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