Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:social security law)

Wörterbuch: Sozialrecht

Sozialrecht

So|zial|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Sozialrecht hat die Aufgabe, die Wertvorstellungen des Grundgesetzes über die Würde des Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und über den sozialen Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG) zu verwirklichen. Das Sozialrecht soll nicht nur Not und Bedürftigkeit abwenden, sondern erfüllt nur seine verfassungsmäßigen Aufgaben, wenn zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beiträgt. Geregelt werden die in §§ 3 bis 10 SGB I formulierten Leistungen und Hilfen, die der Umsetzung der Aufgaben des Sozialrechts dienen. [@]
  • Öffentliches Recht - Verfassungsrecht

(Nächste Seite:Sozialstaatsprinzip)

Sozialversicherungsrecht
Speziesschuld
Spread
Sponsion
Stock
Stock Exchange
Spektabilität
Storno
Sozialstaatsprinzip

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis