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Wörterbuch: Sozialstaatsprinzip

Sozialstaatsprinzip

So|zial|staats|prin|zip (Substantiv) das, [kein Plural]

  • ist das Bekenntnis des Grundgesetzes zu Deutschland als Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG. Aus ihm ergeben sich die Grundlagen für das Sozialrecht.
  • Öffentliches Recht - Verfassungsrecht

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