Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:unentgeltlich )

Wörterbuch: unerlaubte Handlung

unerlaubte Handlung

un|er|laub|te Hand|lung (Substantiv)

  • bezeichnet die widerrechtliche Verletzung eines Rechtsgutes; aus einer unerlaubten Handlung entsteht die Haftung für die Schäden
  • Rechtsgebiet: §§ 823 ff BGB

(Nächste Seite:Unfall)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis