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Wörterbuch: Teleheimarbeit

Teleheimarbeit

Te|le|heim|ar|beit (Substantiv) die, die ~en

  • bezeichnet die Arbeit des Teleworkers von der privaten Wohnung aus
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht
  • [juristi.Portal] Teleheimarbeit

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