Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Rechtskraftwirkung)

Wörterbuch: Rechtsmittel

Rechtsmittel

Rechts|mit|tel (Substantiv) das, die

  • Mit einem Rechtmittel wird ein Urteil oder eine andere gerichtliche Entscheidung angegriffen. Zu den Rechtmitteln gehören die Berufung, Revision oder die Beschwerde. Sie werden in allen Rechtsgebieten verwendet. Im Zivilrecht kann man ebenso wie im Strafrecht oder Öffentlichen Recht ein Urteil durch Berufung oder Revision angreifen. Das Urteil wird dann von der nächsthöheren Instanz überprüft. [@]
  • [juristi.kon] §§ 511 ff. ZPO

(Nächste Seite:Rechtsmittelbelehrung)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis