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Wörterbuch: rechtskräftig

rechtskräftig

rechts|kräf|tig (Adjektiv) 

  • ist eine gerichtliche Entscheidung (z.B. Urteil), gegen das kein Rechtsmittel (z.B. Berufung, Revision) mehr eingelegt werden kann oder darauf verzichtet wurde; die Entscheidung ist endgültig [@]
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht
  • [juristi.kon] §§ 322, 325 ZPO

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