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Wörterbuch: Pensenschlüssel
Pensenschlüssel
Pen|sen|schlüs|sel (Substantiv) der, die
- In der Gerichtsbarkeit wird die Vergleichbarkeit von Richtergeschäftsaufgaben durch den Pensenschlüssel erleichtert. Dieser ist eine interne Richtgrösse der Justizverwaltung, der besagt, wieviele Verfahren einer bestimmten Richtergeschäftsaufgabe ein Richterpensum bildet; wieviele Verfahren ein Richter im Jahr zu bearbeiten hat. Der Pensenschlüssel gewährleistet eine gleichmäßige Personalausstattung der Gerichte und eine ausgewogene Geschäftsverteilung duch die Präsidien der Gerichte. Je nach Gerichtszweig liegt die Pensenzahl zwischen 400 und 670 Verfahren im Jahr für eine volle Richterstelle. [@]
- Rechtsgebiet: Prozessrecht
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