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Wörterbuch: Kontokorrentvorbehalt

Kontokorrentvorbehalt

Kon|to|kor|rent|vor|be|halt (Substantiv), der 

  • ist eine besondere Art des Eigentumvorbehaltes. Er erlischt erst, wenn wenn alle Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Der Kontokorrentvorbehalt ist grundsätzlich zulässig, die Rechtsprechung macht aber einige Einschränkungen. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Kaufvertrag - § 449 BGB

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