(Seite zurück:konstitutiv)
Wörterbuch: Kontokorrentvorbehalt
Kontokorrentvorbehalt
Kon|to|kor|rent|vor|be|halt (Substantiv), der
- ist eine besondere Art des Eigentumvorbehaltes. Er erlischt erst, wenn wenn alle Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Der Kontokorrentvorbehalt ist grundsätzlich zulässig, die Rechtsprechung macht aber einige Einschränkungen. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Kaufvertrag - § 449 BGB
(Nächste Seite:konzeptioneller Ansatz)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü