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Wörterbuch: Privatrecht

Privatrecht

Pri|vat|recht (Substantiv) das, die ~e

  • Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der verschiedenen Rechtssubjekte auf dem Boden der Gleichberechtigung. Zum Privatrecht gehören neben dem bürgerlichen Recht u.a. auch das Handelsrecht, das Wertpapierrecht oder das Urheberrecht. Eine andere Bezeichnung für Privatrecht ist Zivilrecht.
  • Das internationale Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen im zwischenstaatlichen Handel. [@]

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