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Wörterbuch: Rechtssubjekt

Rechtssubjekt

Rechts|sub|jekt (Substantiv) das, die ~e

  • Man unterscheidet zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten. Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten. Sie sind rechtsfähig und unterscheiden sich dadurch von den Rechtsobjekten, die immer nur Gegenstand eines Rechts sein können. Rechtssubjekte sind natürliche und juristische Personen. [@]

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