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Wörterbuch: Sicherungsübereignung
Sicherungsübereignung
Si|che|rungs|über|eig|nung (Substantiv) die, die ~en
- gesetzlich nicht geregelte, im Recht aber anerkannte Übereignung einer beweglichen Sache an den Gläubiger zwecks Sicherung einer Forderung, bei der das Eigentumsrecht auf den Gläubiger übergeht, der Schuldner aber weiterhin den Besitz behält. Die S. ist der Ersatz für vom Gesetz nicht vorgesehenes besitzloses Pfandrecht. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht
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