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Wörterbuch: Tarifüblichkeitssperre
Tarifüblichkeitssperre
Ta|rif|üb|lich|keits|sper|re (Substantiv) die, die ~n
- Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die in Tarifverträgen geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Teil einer Betriebsvereinbarung sein, wenn nicht der Tarifvertrag dies vorsieht, § 4 TVG, § 77 Abs. 3 BetrVG.
- Rechtsgebiet: Arbeitsrecht - kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsgesetz)
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