Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Haustarifvertrag)

Wörterbuch: Haustürgeschäft

Haustürgeschäft

Haus|tür|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

  • bezeichnet den Vertragsschluss eines Unternehmers und eines Verbrauchers in der Wohnung des Verbrauchers; dem Verbraucher steht normalerweise ein Widerrufsrecht zu; Verbraucherschutz
  • [juristi.kon] § 312 BGB

(Nächste Seite:HausTWG)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis